Übernachtungssteuer Göttingen (ab 2027)
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Stand: Mai 2026 – Angaben ohne Gewähr, kommunale Satzungen können sich ändern.
Übernachtungssteuer Göttingen – Höhe, Befreiung und wichtige Informationen
Was ist die Übernachtungssteuer Göttingen
Göttingen erhebt ab Januar 2027 eine Übernachtungssteuer auf Hotelübernachtungen sowohl privater als auch beruflicher Natur. Die Satzung ist noch nicht veröffentlicht, es sollen aber 4 % auf den Nettoübernachtungspreis sein.
Der Aufschlag gilt immer nur auf den reinen Logispreis (=Übernachtungspreis). Also nicht auf Frühstück, Wellness, Parken oder ähnliche Bestandteile, die zusammen mit einem Hotelaufenthalt anfallen können
Hinweis: Die Steuer ist eine sogenannte „örtliche Aufwandssteuer“ und der Gast ist der Steuerschuldner. Das heißt: Auch bei bereits bestehenden Buchungen ist die neue Abgabe nicht im Preis enthalten, sie wird ab dem Moment des Inkrafttretens der Satzung zusätzlich zu den bereits vereinbarten Preisen erhoben.
Wie hoch ist die Übernachtungssteuer in Göttingen
4 % des Nettoübernachtungspreises, sobald die Satzung veröffentlicht wurde, gibt es hier mehr Details
- nur auf den reinen Übernachtungspreis ohne Frühstück oder andere Bestandteile (Parken, Wellness, etc.)
Wer ist von der Übernachtungsteuer befreit?
Geplant ist: Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von der Steuer befreit. Übernachten zwei Elternteile mit einem Kind im Zimmer, sind also nur 2/3 des Übernachtungspreises für die Besteuerung heranzuziehen.
Sobald die Satzung veröffentlicht wurde, erfahren Sie an dieser Stelle mehr.
Was ist bei der Hotelbuchung zu beachten?
Achten Sie bei Hotelbuchungen darauf, dass je nach Portal die City Tax noch nicht im Preis inbegriffen ist. Buchen Sie beispielsweise bei Booking.com* so werden Ihnen die voraussichtlichen Steuern (viele Portale rechnen aber falsch) in einem Kasten bei der Preisangabe angezeigt.
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