IMPRESSUM

Angaben gemäß § 5 TMG:

Netsrot UG (haftungsbeschränkt)

Bergstraße 4a 51491 Overath

Vertreten durch:

Torsten Heilig

 

Kontakt:

Telefon: +49 (0) 2207 84 64 026

E-Mail: info@bettensteuer.de

Registereintrag:

Amtsgericht Köln, HRB 85964

 

Umsatzsteuer-ID:

Wurde gemäß §19 UStG noch nicht zugeteilt.

 

Steuernummer:

204/5705/2637

 

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

Torsten Heilig – Kontakt über die Netsrot UG (haftungsbeschränkt) – Kontaktdaten siehe oben

 

Quelle: https://www.e-recht24.de

Ihre Bettensteuerbefreiung auf Geschäftsreise

Bettensteuerbefreiung geht ganz einfach: Sie werden nur bei privat veranlassten Reisen fällig. Sobald Sie geschäftlich unterwegs sind, kann das Hotel von der Berechnung und Weiterleitung der örtlichen Steuer (City Tax) an die Kommune absehen.

ABER: Die Hotels sind durch die Städte angewiesen, die Steuer erst dann von der Zimmerrechnung zu nehmen, wenn eindeutig nachgewiesen ist, dass die Übernachtung beruflich bedingt ist.

Jede Stadt fordert andere Nachweise, deshalb sind Sie hier auf dieser Seite genau richtig. Sie finden hier stets aktuell alle Informationen und Vorlagen, die Sie in den einzelnen Städten steuerfrei schlafen lassen.