Warum...

…gibt es www.bettensteuer.de?

Warum gibt es diese Seite?

In immer mehr deutschen Städten werden sogenannte Bettensteuern (City Tax) auf privat veranlasste Übernachtungen erhoben. Bei Vorlage von Arbeitgeberbescheinigungen oder anderen Unterlagen, die die zwingend berufliche Erfordernis des Aufenthaltes bestätigen, nimmt das Hotel die Steuer von der Rechnung.

Nun ist es aber so, dass jede Stadt hier ihr eigenes Süppchen kocht. Überall eigene Satzungen, eigene Befreiungsbedingungen, eigene Vorlagen, etc. Und nachdem uns dann noch zu Ohren kam, dass manche Städte den Aufwand einer Befreiung bewusst so hoch wie möglich ansetzen, waren wir der Meinung, dass für alle beruflich Reisenden eine übersichtliche und vor allem einfache Informationsmöglichkeit her muss. Daraus entstand www.bettensteuer.de

 

In der folgenden, interaktiven Grafik wird deutlich, wie viel Steuern schon jetzt gezahlt werden:

 

Und deshalb:

Warum lohnt sich www.bettensteuer.de für Sie?

Wir sind DIE Seite im Netz, die sich umfassend und vor allem übersichtlich mit dem Thema beschäftigt. Ja, die einzelnen Hotels und Städte stellen Ihnen diese Information auch zur Verfügung. Aber eben überall auf andere Art und Weise und oft auch sehr versteckt; Sie müssen erst suchen und sich dann auch noch in die meist recht individuelle Präsentation der Vorgaben einlesen.

Anders bei uns: Sie finden alle Informationen für alle Städte übersichtlich aufbereitet. Alle nötigen Vorlagen gibt es zum Download und alle Seiten sind nach dem gleichen Muster aufgebaut. Sie sparen also nicht nur Zeit und Nerven, sondern gleich auch noch die Bettensteuer für Sie als Selbstständigen oder für Ihre Firma als Angestellter (manche Firmen erstatten die Bettensteuer bei Reisekostenabrechnungen gar nicht erst an den Mitarbeiter, da es vermeidbare Kosten sind).

 

Ihre Bettensteuerbefreiung auf Geschäftsreise

Bettensteuerbefreiung geht ganz einfach: Sie werden nur bei privat veranlassten Reisen fällig. Sobald Sie geschäftlich unterwegs sind, kann das Hotel von der Berechnung und Weiterleitung der örtlichen Steuer (City Tax) an die Kommune absehen.

ABER: Die Hotels sind durch die Städte angewiesen, die Steuer erst dann von der Zimmerrechnung zu nehmen, wenn eindeutig nachgewiesen ist, dass die Übernachtung beruflich bedingt ist.

Jede Stadt fordert andere Nachweise, deshalb sind Sie hier auf dieser Seite genau richtig. Sie finden hier stets aktuell alle Informationen und Vorlagen, die Sie in den einzelnen Städten steuerfrei schlafen lassen.