Beherbergungsteuer Brühl (Rheinland)
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Stand: Januar 2026 – Angaben ohne Gewähr, kommunale Satzungen können sich ändern.
Beherbergungsteuer Brühl – Höhe, Befreiung und wichtige Informationen
Was ist die Beherbergungsteuer (City Tax) Brühl?
Brühl erhebt ab April 2026 eine Beherbergungssteuer auf sämtliche Hotelübernachtungen in Höhe von 5 % des Übernachtungspreises – egal, ob Sie beruflich oder privat nächtigen. Der Aufschlag gilt immer nur auf den reinen Logispreis (=Übernachtungspreis). Also nicht auf Frühstück, Wellness, Freizeitparkeintritte oder ähnliche Bestandteile, die zusammen mit einem Hotelaufenthalt anfallen können
Wie hoch ist die Beherbergungsteuer in Brühl
5 % des Bruttoübernachtungspreises
- nur auf den reinen Übernachtungspreis ohne Frühstück oder andere Bestandteile (Parken, Wellness, Eintritt Freizeitpark, etc.)
Wer ist von der Beherbergungsteuer befreit?
Befreiungen von der Zahlung der Übernachtungssteuer sind in der Satzung leider nicht vorgesehen.
Was ist bei der Hotelbuchung zu beachten?
Achten Sie bei Hotelbuchungen darauf, dass je nach Portal die City Tax noch nicht im Preis inbegriffen ist. Buchen Sie beispielsweise bei Booking.com* so werden Ihnen die voraussichtlichen Steuern (viele Portale rechnen hier falsch) in einem Kasten bei der Preisangabe angezeigt.
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