Tourismusabgabe Offenbach am Main

Höhe, Befreiung und wichtige Informationen
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Stand: Januar 2026 – Angaben ohne Gewähr, kommunale Satzungen können sich ändern.

Tourismusabgabe Offenbach am Main – Höhe, Befreiung und wichtige Informationen

Was ist die Tourismusabgabe Offenbach am Main?

Offenbach erhebt ab April 2026 eine zusätzliche Steuer auf Hotelübernachtungen. Allerdings nicht prozentual als Aufschlag, sondern 2 € pro Person und Nacht als Festpreis

Wie hoch ist die Tourismusabgabe Offenbach am Main

2,00 € pro Person und Nacht

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Wer ist von der Tourismusabgabe Offenbach am Main befreit?

Schüler und Schülerinnen auf Klassenfahrt sowie deren Begleiter und Übernachtungen, die zur Vermeidung von Notsituation (zum Beispiel Obdachlosigkeit) dienen. Sollten in der noch zu veröffentlichenden Satzung weitere Befreiungsgründe aufgeführt sein, werden wir diese hier zeitnah nachreichen.

Was ist bei der Hotelbuchung zu beachten?

Achten Sie bei Hotelbuchungen darauf, dass je nach Portal die Tourismusabgabe noch nicht im Preis inbegriffen ist. Buchen Sie beispielsweise bei Booking.com* so werden Ihnen die voraussichtlichen Steuern (viele Portale rechnen aber falsch) in einem Kasten bei der Preisangabe angezeigt.

 

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