Übernachtungsteuer Potsdam
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Stand: Januar 2026 – Angaben ohne Gewähr, kommunale Satzungen können sich ändern.
Übernachtungsteuer Potsdam – Höhe, Befreiung und wichtige Informationen
Was ist die Übernachtungsteuer Potsdam
Potsdam erhebt inzwischen seit einigen Jahren eine zusätzliche Steuer auf Hotelübernachtungen. Anfänglich waren berufliche Übernachtungen noch von der Steuer befreit, dies hat sich inzwischen geändert.
Der prozentuale Aufschlag gilt immer nur auf den reinen Logispreis (=Übernachtungspreis). Also nicht auf Frühstück, Wellness, Parken oder ähnliche Bestandteile, die zusammen mit einem Hotelaufenthalt anfallen können
Wie hoch ist die Übernachtungsteuer in Potsdam
7,5 % des Nettoübernachtungspreises
- nur auf den reinen Übernachtungspreis ohne Frühstück oder andere Bestandteile (Parken, Wellness, etc.)
Wer ist von der Übernachtungsteuer befreit?
Minderjährige bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von der Besteuerung befreit. Weiter laut Satzung: „Die Beherbergung minderjähriger Gäste sowie die Beherbergung von Gästen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres in Einrichtungen, die überwiegend Jugendliche für Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke aufnehmen, ist steuerfrei. Jugendliche im Sinne dieser Vorschrift sind alle Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres.“
Berufliche Aufenthalte sind nicht mehr von der Besteuerung befreit.
Was ist bei der Hotelbuchung zu beachten?
Achten Sie bei Hotelbuchungen darauf, dass je nach Portal die City Tax noch nicht im Preis inbegriffen ist. Buchen Sie beispielsweise bei Booking.com* so werden Ihnen die voraussichtlichen Steuern (viele Portale rechnen aber falsch) in einem Kasten bei der Preisangabe angezeigt.
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