Beherbergungsabgabe Dortmund

Höhe, Befreiung und wichtige Informationen
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Stand: Januar 2026 – Angaben ohne Gewähr, kommunale Satzungen können sich ändern.

Beherbergungsabgabe Dortmund – Höhe, Befreiung und wichtige Informationen

Was ist die Beherbergungsabgabe Dortmund?

Dem Beispiel Köln folgend, richtete die Stadt Dortmund eine Beherbergungsabgabe ein. Berufliche Übernachtungen waren lange Zeit von der Steuer befreit. Inzwischen muss aber jeder die Steuer bezahlen. 7,5 % werden auf den Übernachtungspreis aufgeschlagen. Also nicht auf Frühstück, Wellness, Parken oder ähnliche Bestandteile, die zusammen mit einem Hotelaufenthalt anfallen können

Wie hoch ist die Beherbergungsabgabe in Dortmund

7,5 % des Bruttoübernachtungspreises

  • nur auf den reinen Übernachtungspreis ohne Frühstück oder andere Bestandteile (Parken, Wellness, etc.)
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Wer ist von der Beherbergungsabgabe befreit?

Leider niemand mehr, jede Übernachtung wird besteuert.

Was ist bei der Hotelbuchung zu beachten?

Achten Sie bei Hotelbuchungen darauf, dass je nach Portal die City Tax noch nicht im Preis inbegriffen ist. Buchen Sie beispielsweise bei Booking.com* so werden Ihnen die voraussichtlichen Steuern (viele Portale rechnen aber falsch) in einem Kasten bei der Preisangabe angezeigt.

 

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