Beherbergungssteuer Bonn
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Stand: Januar 2026 – Angaben ohne Gewähr, kommunale Satzungen können sich ändern.
Beherbergungssteuer Bonn – Höhe, Befreiung und wichtige Informationen
Was ist die Beherbergungssteuer Bonn
Bonn erhebt inzwischen seit einigen Jahren eine zusätzliche Steuer auf Hotelübernachtungen. Anfänglich wurden 5 % auf den Übernachtungspreis aufgeschlagen, inzwischen sind es 6 % des Preises.
Der Aufschlag gilt immer nur auf den reinen Logispreis (=Übernachtungspreis). Also nicht auf Frühstück, Wellness, Parken oder ähnliche Bestandteile, die zusammen mit einem Hotelaufenthalt anfallen können
Wie hoch ist die Übernachtungsteuer in Bonn
6 % des Nettoübernachtungspreises
- nur auf den reinen Übernachtungspreis ohne Frühstück oder andere Bestandteile (Parken, Wellness, etc.)
Wer ist von der Übernachtungsteuer befreit?
Inzwischen leider niemand mehr.
In den Anfangsjahren konnte man sich bei beruflichen Aufenthalten von der Zahlung befreien. Nachdem das Bundesverfassungsgericht aber geurteilt hat, dass auch eine Besteuerung beruflicher Übernachtungen zulässig ist, wurde die Steuer auf alle Übernachtungen ausgeweitet.
Was ist bei der Hotelbuchung zu beachten?
Achten Sie bei Hotelbuchungen darauf, dass je nach Portal die City Tax noch nicht im Preis inbegriffen ist. Buchen Sie beispielsweise bei Booking.com* so werden Ihnen die voraussichtlichen Steuern (viele Portale rechnen aber falsch) in einem Kasten bei der Preisangabe angezeigt.
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