Übernachtungssteuer Köln (KFA)
Höhe, Befreiung und wichtige Informationen Jetzt Hotel buchen*Zurück zur Übersicht*Hinweis: Bei den verwendeten Links handelt es sich um Affiliate- bzw. Werbelinks, die den Betrieb der Seite erst ermöglichen.
Stand: Januar 2026 – Angaben ohne Gewähr, kommunale Satzungen können sich ändern.
Übernachtungssteuer Köln (ehemals Kulturförderabgabe) – Höhe, Befreiung und wichtige Informationen
Was ist die Übernachtungssteuer Köln?
Köln war die erste Stadt in Deutschland, welche eine sogenannte Bettensteuer eingeführt hat. Anfänglich noch als „Kulturförderabgabe“ getarnt, ist es aber eben doch nur eine Steuer, die in den ganz allgemeinen Haushalt fließt. Berufliche Übernachtungen waren bis Juni 2023 noch von der Steuer befreit. Inzwischen muss aber jeder die Steuer bezahlen – von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen. Immerhin die Höhe blieb stabil: 5 % Übernachtungssteuer werden auf den Übernachtungspreis aufgeschlagen. Also nicht auf Frühstück, Wellness, Parken oder ähnliche Bestandteile, die zusammen mit einem Hotelaufenthalt anfallen können
Wie hoch ist die Übernachtungssteuer in Köln
5 % des Bruttoübernachtungspreises
- nur auf den reinen Übernachtungspreis ohne Frühstück oder andere Bestandteile (Parken, Wellness, etc.)
Wer ist von der Übernachtungssteuer befreit?
Klassenfahrten sowie Begleitpersonen von behinderten Menschen mit Merkzeichen „B“ im Behindertenausweis, nicht aber der Schwerbeschädigte selbst.
Was ist bei der Hotelbuchung zu beachten?
Achten Sie bei Hotelbuchungen darauf, dass je nach Portal die City Tax noch nicht im Preis inbegriffen ist. Buchen Sie beispielsweise bei Booking.com* so werden Ihnen die voraussichtlichen Steuern (viele Portale rechnen aber falsch) in einem Kasten bei der Preisangabe angezeigt.
*Werbe- oder Affiliate-Link
*