Beherbergungsteuer Dresden

Höhe, Befreiung und wichtige Informationen
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Stand: Januar 2026 – Angaben ohne Gewähr, kommunale Satzungen können sich ändern.

Beherbergungsteuer Dresden – Höhe, Befreiung und wichtige Informationen

Was ist die Beherbergungsteuer (City Tax) Dresden?

Dresden erhebt inzwischen seit einigen Jahren eine zusätzliche Steuer auf Hotelübernachtungen. Anfänglich wurden 5 % auf den Übernachtungspreis aufgeschlagen, inzwischen sind es 6 % des Preises.
Der Aufschlag gilt immer nur auf den reinen Logispreis (=Übernachtungspreis). Also nicht auf Frühstück, Wellness, Parken oder ähnliche Bestandteile, die zusammen mit einem Hotelaufenthalt anfallen können

Wie hoch ist die Beherbergungsteuer in Dresden

6 % des Bruttoübernachtungspreises

  • nur auf den reinen Übernachtungspreis ohne Frühstück oder andere Bestandteile (Parken, Wellness, etc.)
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Wer ist von der Beherbergungsteuer befreit?

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Schwerbeschädigte sowie deren Begleiter (bei Kennzeichen „B“ im Ausweis) und Personen bis zum Alter von 27 Jahren im Rahmen einer Aus- oder Fortbildung, dies muss allerdings durch die Bildungseinrichtung bescheinigt werden.

Was ist bei der Hotelbuchung zu beachten?

Achten Sie bei Hotelbuchungen darauf, dass je nach Portal die City Tax noch nicht im Preis inbegriffen ist. Buchen Sie beispielsweise bei Booking.com* so werden Ihnen die voraussichtlichen Steuern (viele Portale rechnen aber falsch) in einem Kasten bei der Preisangabe angezeigt.

 

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