CITY TAX BERLIN
Sparen Sie mit uns 5 % City Tax auf die Hotelübernachtung
Fakten zur Übernachtungsteuer (City Tax)
Die Übernachtungsteuer (City Tax) wird in Berlin seit 01. Januar 2014 auf privat veranlasste Hotelübernachtungen erhoben. Businessreisen sind von der Zahlung gegen Nachweis befreit.
- 5 % City Tax auf den Nettoübernachtungspreis
- Steuer auch auf „No-Show“, also eine nicht stornierte Nichtanreise, da die Möglichkeit der Übernachtung bereit gestellt wurde
- eventuelle Bescheinigungen müssen pro Gast gesondert ausgefüllt werden, sollten mehrere Personen in einer Gruppe reisen
Bettensteuerrechner
Hier können Sie ganz einfach die Höhe der für Ihre Buchung anfallende Bettensteuer berechnen, wenn Sie nicht beruflich veranlasst reisen.
Informationen zur Befreiung bei beruflicher Veranlassung der Reise finden Sie etwas weiter unten.
Bewerten Sie diese Seite
[Total: 2 Average: 5]
Befreiungsmöglichkeiten zur Übernachtungssteuer…
Angestellte Mitarbeiter:
- Rechnungsausstellung auf den Arbeitgebernamen oder
- Zahlung der Rechnung durch den Arbeitgeber oder
- Buchung der Übernachtung durch den Arbeitgeber oder
- ausgefüllte Arbeitgeberbescheinigung –> Download Arbeitgeberbestätigung Berlin
bei selbstständig oder gewerblich Tätigen oder Mitinhabern von Unternehmen:
- durch Ausfüllen der Eigenbescheinigung –> Download Eigenbestätigung Berlin
Vereinsreisen, Stiftungen und religiöse Gemeinschaften:
- durch einmaliges Ausfüllen der Sammelbestätigung –> Download Sammelbestätigung Berlin
Kontakt für weitere Formulare oder Fragen
- Finanzamt Marzahn-Hellersdorf, Allee der Kosmonauten, 12681 Berlin
- Telefon +49 30 9024 26976
- Webseite mit allen Informationen und Downloads (teilweise auch Englisch): https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/downloads/artikel.57924.php