CITY TAX RINGSHEIM
Sparen Sie mit uns 4 % Übernachtungssteuer bei Dienstreisen nach Ringsheim
Fakten zur Übernachtungsteuer (City Tax)
In Ringsheim wird ab 01. Januar 2019 eine Übernachtungssteuer auf privat veranlasste Hotelübernachtungen erhoben. Übernachtungen im Rahmen einer Geschäftsreise sind von der Zahlung gegen Nachweis befreit.
- 4 % des Nettoübernachtungspreis ohne Frühstück oder weitere Leistungen
Bettensteuerrechner
Hier können Sie ganz einfach die Höhe der für Ihre Buchung anfallende Bettensteuer berechnen, wenn Sie nicht beruflich veranlasst reisen.
Informationen zur Befreiung bei beruflicher Veranlassung der Reise finden Sie etwas weiter unten.
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Befreiungsmöglichkeiten zur Übernachtungssteuer…
In Ringsheim muss für jeden beruflich zwingend erforderlichen Hotelaufenthalt ein gesonderter Nachweis erbracht werden:
Angestellte Mitarbeiter:
- schriftliche Buchung der Übernachtung durch den Arbeitgeber oder Dienstherren oder
- ausgefüllte amtliche Vorlage: Download Arbeitgeberbestätigung Ringsheim (da steht zwar drauf: „Bitte zurücksenden an Gemeinde Ringsheim“, Sie geben die Bescheinigung aber bitte dennoch einfach nur bei Anreise im Hotel ab.)
bei selbstständig oder gewerblich Tätigen oder Mitinhabern von Unternehmen:
- durch Ausfüllen der Eigenbescheinigung –> Download Eigenbescheinigung Ringsheim (da steht zwar drauf: „Bitte zurücksenden an Gemeinde Ringsheim“, Sie geben die Bescheinigung aber bitte dennoch einfach nur bei Anreise im Hotel ab)
- Weitere Nachweise sind nicht erforderlich, die Stadt behält sich aber vor, die gemachten Angaben zu überprüfen
Kontakt für weitere Formulare oder Fragen
- Gemeinde Ringsheim, Rathausplatz 1, 77975 Ringsheim
- Telefon +49 7822 89390
- Kontakt per Mail: gemeinde@ringsheim.de
- Webseite mit allen Informationen und Downloads: