CITY TAX STUTTGART
Sparen Sie mit uns die Kulturförderabgabe Stuttgart bei Dienstreisen
Fakten zur Übernachtungsteuer (City Tax)
Stuttgart plant die Einführung einer als Bettensteuer gestalteten Kulturförderabgabe auf privat veranlasste Übernachtungen ab 2021.
Die Satzung wurde bereits entworfen und hat die verschiedenen Ausschüsse durchlaufen. Am 20. Dezember 2019 soll der Stadtrat nun über die fertige Satzung entscheiden. Detailliertere Informationen liegen noch nicht vor, es sollen wohl aber wie in vielen anderen Städten auch üblich 5 % vom Übernachtungspreis als Bettensteuer fällig werden. Außerdem sind berufliche Übernachtungen gegen Nachweis von der Zahlung der Steuer befreit. Wie die Satzung im Detail ausgestaltet ist, wissen wir allerdings noch nicht.
Wir bleiben am Ball und kümmern uns um weitere Informationen.
Befreiungsmöglichkeiten zur Übernachtungssteuer…
Sobald die Formulare verfügbar sind, finden Sie hier bei uns die notwendigen Dokumente und sonstigen Erfordernisse zur Befreiung bei zwingend beruflich bedingten Aufenthalten für Angestellte und Selbstständige.