Gästetaxe Leipzig
Sparen Sie mit uns bis zu 3,00 € City Tax pro Nacht in Leipzig
Fakten zur Gästetaxe (City Tax)
In Leipzig wird ab 01. Januar 2019 eine Gästetaxe auf entgeltliche Hotelübernachtungen erhoben. Geschäftsreisen sind von der Zahlung NICHT befreit.
- 3,00 € pro Person und Tag
- An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag
- bei Bruttozimmerpreis unter 30,00 € nur 1,00 € pro Tag
Bettensteuerrechner
Hier können Sie ganz einfach die Höhe der für Ihre Buchung anfallende Bettensteuer berechnen, wenn Sie nicht beruflich veranlasst reisen.
Informationen zur Befreiung bei beruflicher Veranlassung der Reise finden Sie etwas weiter unten.
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Befreiungsmöglichkeiten zur Beherbergungssteuer…
Beruflich veranlasste Reisen sind in Leipzig nicht von der Abgabe befreit, da es keine normale Bettensteuer ist, sondern eine zweckgebundene Gästetaxe.
Dennoch gibt es Personengruppen, die von der Zahlung befreit sind:
- Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
- Schüler, Studenten und Auszubildende bis zum vollendeten 25. Lebensjahr
- Schwerbehinderte und deren eingetragene Begleiter
- Kranke, die die Unterkunft (mit ärztlichem Attest) nicht verlassen können
Kontakt für weitere Formulare oder Fragen
- Stadt Leipzig, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4–6, 04109 Leipzig
- Telefon +49 341 123 3043
- Kontakt per Mail: amt20_steuern@leipzig.de
- Webseite mit allen Informationen und Downloads (teilweise auch Englisch):