CITY TAX RAUNHEIM
Sparen Sie mit uns bis zu 3,00 € City Tax pro Nacht bei Dienstreisen in Raunheim
Fakten zur Freizeitinfrastruktur-Nutzungssteuer (City Tax)
In Raunheim wird eine Übernachtungsteuer auf privat veranlasste Übernachtungen erhoben. Berufliche Übernachtungen sind von der Zahlung gegen Nachweis befreit.
Grundlage ist der Bruttoübernachtungspreis pro Person und Nacht:
- bis 50,00 €: 1,00 € Steuer
- bis 99,99 €: 2,00 € Steuer
- 100,00 € und mehr: 3,00 € Steuer
- Tageszimmer (ohne Übernachtung) werden ebenso besteuert
- Maximal 15 Nächte am Stück werden besteuert
Bettensteuerrechner
Hier können Sie ganz einfach die Höhe der für Ihre Buchung anfallende Bettensteuer berechnen, wenn Sie nicht beruflich veranlasst reisen.
Informationen zur Befreiung bei beruflicher Veranlassung der Reise finden Sie etwas weiter unten.
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Befreiungsmöglichkeiten zur Übernachtungsteuer…
Angestellte Mitarbeiter:
- formlose Arbeitgeberbescheinigung, mit
- Namen
- An- und Abreisedaten
- Bestätigung der beruflichen Notwendigkeit
- Name und Adresse des Arbeitgebers
- eine Blankovorlage finden sie hier: Arbeitgeberbescheinigung Raunheim
Bei selbstständig oder gewerblich Tätigen oder Mitinhabern von Unternehmen:
- durch Abgabe einer Eigenbescheinigung auf Briefpapier, worin bestätigt wird, dass die Übernachtung beruflich bedingt ist
- eine Blankovorlage finden Sie hier: Eigenbescheinigung Raunheim
Kontakt für weitere Formulare oder Fragen
- Magistrat der Stadt Raunheim, Am Stadtzentrum 1, 65479 Raunheim
- Telefon +49 6142 4020
- Kontakt per Mail: info@raunheim.de