CITY TAX TRIER
Sparen Sie mit uns 3,5 % Beherbergungssteur bei beruflichen Hotelaufenthalten in Trier
Fakten zur Beherbergungssteuer Trier (City Tax)
Die Stadt Trier erhebt seit 01. Januar 2018 eine Beherbergungssteuer (City Tax) auf privat veranlasste, entgeltpflichtige Hotelübernachtungen. Berufliche Übernachtungen sowie Reisen zum Fortbildungszweck sind von der Beherbergungssteuer befreit.
- 3,5 % City Tax auf den Bruttoübernachtungspreis
- Steuer auch auf „No-Show“, also eine nicht stornierte Nichtanreise, da die Möglichkeit der Übernachtung bereit gestellt wurde
- eventuelle Bescheinigungen müssen pro Gast gesondert ausgefüllt werden, sollten mehrere Personen in einer Gruppe reisen, Sammelbescheinigungen sind nicht zulässig
Bettensteuerrechner
Hier können Sie ganz einfach die Höhe der für Ihre Buchung anfallende Bettensteuer berechnen, wenn Sie nicht beruflich veranlasst reisen.
Informationen zur Befreiung bei beruflicher Veranlassung der Reise finden Sie etwas weiter unten.
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Befreiungsmöglichkeiten zur Beherbergungssteuer bei beruflicher Veranlassung…
Angestellte Mitarbeiter:
- direkte Rechnungsuebernahme durch den Arbeitgeber/Dienstherrn oder
- Buchung der Übernachtung durch den Arbeitgeber/Dienstherrn oder
- ausgefüllte Arbeitgeberbescheinigung –> Download Arbeitgeberbestätigung Trier
bei selbstständig oder gewerblich Tätigen oder Mitinhabern von Unternehmen:
- durch Ausfüllen der amtlichen Eigenbescheinigung –> Download Eigenbescheinigung Trier
Studium, Fortbildung und Schulreisen
- durch Ausfüllen der folgenden, amtlichen Eigenbescheinigung(en):
- Studium, Fort- oder Weiterbildung: Download Formular Trier Befreiung Fortbildung
- Schulreisen: Download Formular Trier Befreiung Schulreise
Eventuelle Formulare geben Sie bei Anreise im Hotel ab. So einfach ist es!
Kontakt für weitere Formulare oder Fragen
- Stadtverwaltung Trier, Am Augustinerhof, 54290 Trier
- Telefon +49 651 718 1220
- Webseite mit allen Informationen und Downloads: