CITY TAX LAUTERTAL (HESSEN)
Sparen Sie mit uns bis zu 3,00 € City Tax bei beruflichen Aufenthalten in Lautertal
Fakten zur Übernachtungsteuer (City Tax)
In Lautertal wird seit 01. Januar 2013 eine Tourismusfördersteuer auf privat veranlasste Hotelübernachtungen erhoben. Berufliche Übernachtungen sind von der Zahlung gegen Nachweis befreit.
- Staffelung nach pro Gast gezahltem Übernachtungsentgelt (ohne Frühstück oder sonstige Leistungen):
- bis zu 30,00 € = 1,00 €
- bis zu 100,00 € = 2,00 €
- >bei 100,01 € und mehr: 3,00 €
- Kinder unter 18 Jahre sind von der Steuer befreit
- Maximal 7 zusammenhängende Übernachtungen im gleichen Beherbergungsbetrieb unterliegen der Steuer
Bettensteuerrechner
Hier können Sie ganz einfach die Höhe der für Ihre Buchung anfallende Bettensteuer berechnen, wenn Sie nicht beruflich veranlasst reisen.
Informationen zur Befreiung bei beruflicher Veranlassung der Reise finden Sie etwas weiter unten.
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Befreiungsmöglichkeiten zur Tourismusfördersteuer…
- Name des Gastes
- Zeitangabe zum Aufenthalt und Anzahl der beruflich bedingten Übernachtungen
- Bestätigung der beruflichen Notwendigkeit
- Name und Adresse des Arbeitgebers, bzw. bei Geschäftsführern Name und Sitz der Gesellschaft oder bei selbständig Tätigen die eigene Adresse
- eine Blankovorlage finden Sie hier: Download Blankobescheinigung Lautertal
Kontakt für weitere Formulare oder Fragen
- Gemeinde Lautertal, Nibelungenstraße 280, 64686 Lautertal (Odenwald)
- Telefon: +49 6254 307–40 (Tatjana Groh)
- Kontakt per Mail: groh@lautertal.de