CITY TAX HUERTGENWALD
Sparen Sie mit uns die Hürtgenwalder City Tax bei dienstlichen Reisen
Fakten zur Übernachtungsteuer (City Tax)
In Hürtgenwald wird seit 01. März 2014 eine Übernachtungssteuer auf privat veranlasste Übernachtungen erhoben. Berufliche Übernachtungen sind von der Zahlung gegen Nachweis befreit.Berechnet wird pro Gast und pro Nacht, Bemessungsgrundlage ist der Nettoübernachtungspreis (ohne Frühstück oder sonstige Leistungen):
- 0,00 € bei Nettoübernachtungspreis bis 10,00 €
- 0,50 € bei Nettoübernachtungspreis ab 10,00 €
- 1,00 € bei Nettoübernachtungspreis ab 20,00 €
- 2,00 € bei Nettoübernachtungspreis ab 40,00 €
- 3,00 € bei Nettoübernachtungspreis ab 60,00 €
- usw. in 1,00 €-Schritten pro 20,00 € Nettoübernachtungspreis
Bettensteuerrechner
Hier können Sie ganz einfach die Höhe der für Ihre Buchung anfallende Bettensteuer berechnen, wenn Sie nicht beruflich veranlasst reisen.
Informationen zur Befreiung bei beruflicher Veranlassung der Reise finden Sie etwas weiter unten.
Bewerten Sie diese Seite
[Total: 0 Average: 0]
Befreiungsmöglichkeiten zur Übernachtungssteuer…
Angestellte Mitarbeiter:
- Arbeitgeberbescheinigung nach amtlicher Vorgabe: –> Download Arbeitgeberbestätigung Hürtgenwald
bei selbstständig oder gewerblich Tätigen oder Mitinhabern von Unternehmen:
- durch Ausfüllen der Eigenbescheinigung laut amtlicher Vorgabe –> Download Eigenbescheinigung Hürtgenwald
Kontakt für weitere Formulare oder Fragen
- Gemeinde Hürtgenwald, August-Scholl-Straße 5, 52393 Hürtgenwald
- Telefon: +49 2429 30940
- Webseite mit allen Informationen und Downloads (teilweise auch Englisch):