CITY TAX DRESDEN
Sparen Sie mit uns 6 % City Tax bei beruflichen Hotelübernachtungen in Dresden
Fakten zur Beherbergungssteuer (City Tax)
In Dresden wird seit 01. Juli 2015 eine Beherbergungssteuer auf privat veranlasste Hotelübernachtungen erhoben. Übernachtungen im Rahmen einer Geschäftsreise sind von der Zahlung gegen Nachweis befreit.
- 6 % des Bruttoübernachtungspreis
- Kinder werden nicht besteuert, ebensowenig Schwerbehinderte =>80% und deren Begleiter („B“)
Hinweis bei Buchungen über Airbnb: Ab 01/2019 führt die Buchungsplattform Airbnb IMMER die 6 % direkt an die Stadt ab. Eine (nachträgliche) Befreiung ist also nur durch Kontakt zur Stadt Dresden und dortiger Bescheinigungsvorlage inklusive Angabe der Bankverbindung zur Erstattung der Steuer möglich. Kontaktdaten finden Sie weiter unten.
Bettensteuerrechner
Hier können Sie ganz einfach die Höhe der für Ihre Buchung anfallende Bettensteuer berechnen, wenn Sie nicht beruflich veranlasst reisen.
Informationen zur Befreiung bei beruflicher Veranlassung der Reise finden Sie etwas weiter unten.
Befreiungsmöglichkeiten zur Beherbergungssteuer…
Angestellte Mitarbeiter:
- schriftliche Buchung und Zahlung der Übernachtung durch den Arbeitgeber. Die Zahlung muss unmittelbar erfolgen, also vom Bankkonto des Arbeitgebers als Überweisung. Kreditkartenzahlungen werden wegen der fehlenden Nachvollziehbarkeit nicht als unmittelbar akzeptiert oder
- ausgefüllte amtliche Vorlage: Download Arbeitgeberbestätigung Dresden oder
- formlose Arbeitgeberbescheinigung mit MINDESTENS folgenden Angaben:
- Name und Anschrift des Arbeitgebers
- Name und Geburtsdatum des Beherbergungsgastes
- Beherbergungszeitraum
- eine Blankovorlage finden Sie hier: Download Blankovorlage Dresden
- im Voraus reservierte „Abrufkontingente“ für die der Arbeitgeber schriftlich bestätigt, dass alle abgerufenen Zimmer definitiv beruflich veranlasst sind (z.B. für ein Projekt) benötigen keine weitere Bescheinigung mehr
bei selbstständig oder gewerblich Tätigen oder Mitinhabern von Unternehmen:
- durch Ausfüllen der Eigenbescheinigung –>
Download Eigenbestätigung Dresden
- Weitere Nachweise sind nicht erforderlich, die Stadt behält sich aber vor, die gemachten Angaben zu überprüfen
Es ist zulässig, dass eine Bescheinigung im vorgenannten Sinne für mehrere getrennte Beherbergungszeiträume, die jedoch mit den einzelnen Datumsangaben genau bezeichnet sein müssen, gemeinsam ausgestellt wird, hierzu gibt es seit kurzem auch ein neues Feld (Jahresangabe) in der amtlichen Vorlage.
Sammelbestätigungen für mehrere Gäste (alle namentlich und mit Geburtsdatum) sind zulässig.
Kontakt für weitere Formulare oder Fragen
Dresden ist eine der wenigen Städte, die sich international offen zeigt und Infoblätter in den verschiedensten Sprachen bereithält
- Steuer- und Stadtkassenamt, Abt. Aufwandsteuer, Dr.-Külz-Ring 19, 01067 Dresden
- Telefon +49 351 4882086
- Kontakt per Mail: steuer-stadtkassenamt@dresden.de
- Webseite mit allen Informationen und Downloads (teilweise auch Englisch):
Eventuelle Formulare geben Sie bei Anreise im Hotel ab. So einfach ist es!