Beherbergungssteuer Bonn
Sparen Sie mit uns 5 % City Tax auf berufliche Hotelübernachtungen in Bonn
Fakten zur Übernachtungsteuer (City Tax)
In Bonn wird seit 01. Juli 2015 eine Beherbergungssteuer auf privat veranlasste Hotelübernachtungen erhoben. Geschäftsreisen sind von der Zahlung gegen Nachweis befreit.
- 5 % auf den Bruttoübernachtungspreis
- ohne Frühstück
- ohne sonstige Leistungen
- Tageszimmer unterliegen auch der Besteuerung
- Steuer auch auf „No-Show“, also eine nicht stornierte Nichtanreise, da die Möglichkeit der Übernachtung bereit gestellt wurde
- Bescheinigungen müssen pro Gast gesondert ausgefüllt werden, Sammelbestätigungen sind nicht zugelassen
- Das Kassen- und Steueramt der Stadt Bonn ist befugt, die durch den Hotelgast getätigten Angaben zu überprüfen
Bettensteuerrechner
Hier können Sie ganz einfach die Höhe der für Ihre Buchung anfallende Bettensteuer berechnen, wenn Sie nicht beruflich veranlasst reisen.
Informationen zur Befreiung bei beruflicher Veranlassung der Reise finden Sie etwas weiter unten.
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Befreiungsmöglichkeiten zur Beherbergungssteuer…
Abhängig Beschäftigte (Angestellte):
- Ausstellung der Übernachtungsrechnung auf den Namen der Firma
oder - Zahlung durch den Arbeitgeber
oder - Buchung durch den Arbeitgeber
oder - Kopien von Akkreditierungen zu Kongressen, Seminaren, Messen, etc.,
oder - Kopie einer Einladung zu einem Vorstellungsgespräch
oder - formlose Arbeitgeberbescheinigung, aus der die „zwingend berufliche Erfordernis des Aufenthaltes“ hervorgeht (halten Sie sich an die Formulierung!) und der Name des Reisenden sowie die Reisedaten genannt sind. (Arbeitgeberbescheinigungen für angestellte Mitarbeiter können quartalsweise als Dauerbescheinigung erstellt werden, müssen aber alle An- und Abreisedaten einzeln aufführen.)
bei selbstständig oder gewerblich
Tätigen oder Mitinhabern von Unternehmen
- durch Ausfüllen der Eigenbescheinigung –> Download Eigenbescheinigung Bonn
- weitereNachweise sind nicht erforderlich, die Stadt behält sich aber vor, die gemachten Angaben zu überprüfen
Kontakt für weitere Formulare oder Fragen
- Steueramt Bonn, Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn
- Telefon +49 228 77 23 70
- Kontakt per Mail: steueramt@bonn.de
- Webseite mit allen Informationen und Downloads (teilweise auch Englisch):